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Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen

Voraussetzung

Alle Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz, die am ZbW einen Vorbereitungslehrgang auf Stufe «Eidg. Fachausweis» (Berufsprüfung, «BP») oder «Eidg. Diplom» (Höhere Fachprüfung, «HFP») und die entsprechende eidgenössische Prüfung absolviert haben, werden vom Bund finanziell unterstützt.

Hinweis bei Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein vergütet den Beitrag direkt an das ZbW. Die Kosten pro Semester sind daher für Teilnehmende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein tiefer (es erfolgen dadurch keine Rückvergütungen durch den Bund an die Teilnehmenden). Die entsprechenden Semesterkosten sind im Anmeldeformular ersichtlich.

Finanzielle Unterstützung durch den Bund

Der Unterstützungsbeitrag kann von den Studierenden nach dem Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beim Bund beantragt werden (das Resultat – ob bestanden oder nicht – spielt dabei keine Rolle).

Rechnungsadresse

Damit Sie als Studierende/Studierender von den Bundesbeiträgen profitieren können, muss Ihr Name als Rechnungsempfänger/in auf den Kursgeldrechnungen vermerkt sein, und Sie müssen die Rechnung bezahlt haben. Ansonsten erfolgt keine Finanzierung durch den Bund.

Vorgehen für den Rückforderungsantrag

Um die Bundesbeiträge zurückzufordern, gehen Sie wie folgt vor:

1. Registrierung im Onlineportal des Bundes:
Zum Onlineportal

2. Unterlagen elektronisch einreichen, welche für die Rückerstattung notwendig sind:
– Rechnungen des ZbW
– Zahlungsbestätigung des ZbW
– Prüfungsverfügung der eidgenössischen Prüfung (wird vom Berufsverband, der die Prüfung durchführt, ausgegeben)

3. Kontaktadresse
Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail direkt an die entsprechende Bundesstelle: info.hbb@sbfi.admin.ch

Weitere Informationen

Der Bund hat in einem Flyer die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auch auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.