Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZbW – Zentrum für berufliche Weiterbildung

I. Allgemeines

01
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote des ZbW – Zentrum für berufliche Weiterbildung (nachfolgend Anbieterin genannt), sofern die Vertragsparteien – das ZbW einerseits und die Angebots-Teilnehmenden (nachfolgend Teilnehmende genannt) andererseits – nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

II. Anmeldung

02
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular oder online auf der Webseite des ZbW. Die Anmeldung ist für die ganze Angebotsdauer verbindlich.

03
Je nach Zulassungsbedingungen sind Ausweise über bisherige Qualifikationen, praktische Tätigkeiten oder frühere Aus- & Weiterbildungen beizulegen. Die Zulassungsbedingungen zu einem Angebot sind in den jeweiligen Reglementen festgelegt (u.a. Studienreglemente, Diplomprüfungsreglemente, Modulprüfungsreglemente, Reglemente Anrechenbarkeit, Zulassungsreglemente, Prüfungsordnungen, Wegleitungen).

04
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Ausbildung zu absolvieren bzw. das Angebot in Anspruch zu nehmen und die Kosten gemäss Ausschreibung zu begleichen.

05
Wünschen die Teilnehmenden eine anderweitige Rechnungsadresse, ist dies zum Zeitpunkt der Anmeldung der Anbieterin schriftlich mitzuteilen (Deklaration auf Anmeldeformular).

06
Wünschen die Teilnehmenden Ratenzahlung der Kosten (3 oder 6 Raten) ist dies zum Zeitpunkt der Anmeldung der Anbieterin schriftlich mitzuteilen (Deklaration auf Anmeldeformular).

III. Kosten

07
In den Kosten sind in der Regel Unterlagen und Material (bspw. Lehr- & Lernmittel) für das Angebot enthalten. Ausnahmen werden in den Angebots-Reglementen deklariert (u.a. überbetriebliche Kurse der kaufmännischen Grundbildung).

08
Die gesamten Kosten werden einmalig in Rechnung gestellt und sind vor Angebotsbeginn fällig. Ausnahmen bilden Semesterausbildungen, bei welchen die Rechnungsstellung semesterweise erfolgt, wodurch die Semesterkosten vor Semesterbeginn fällig sind.

09
Kostenanpassungen (u.a. Schulgeld, Prüfungsgebühren) während der Ausbildung infolge Teuerung, Subventionskürzungen und/oder Änderungen im Ausbildungskonzept bleiben vorbehalten.

10
Bei Angabe einer anderweitigen Rechnungsadresse (bspw. Arbeitgeber/in) bleibt die/der Teilnehmende gegenüber der Anbieterin Schuldner/in.

11
Bei dreimaligem Zahlungsverzug wird der Gesamtrechnungsbetrag auf dem Rechtsweg eingefordert.

12
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich die Anbieterin das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten (vgl. Art. 22).

13
Bei Dispensationen gemäss Art. 19 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reduktion der Angebots- bzw. Kurs- und/oder Semester-Kosten. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die zuständige Bereichsleitung.

IV. Durchführung Angebote

14
Die Anbieterin ist berechtigt, die ausgeschriebenen Angebote bei zu geringer Teilnehmendenzahl oder aufgrund anderer, von ihr nicht verschuldeter Umstände, nicht durchzuführen.

15
Bei Absagen eines Angebots durch die Anbieterin werden die bereits
bezahlten Kosten vollumfänglich zurückbezahlt. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

V. Teilnahme

16
Zeugnisse, Modulzertifikate, Ausbildungsbestätigungen oder sonstige Bestätigungen werden an die regulären Teilnehmenden abgegeben.

17
Bestätigungen der Anbieterin für Teilnehmende werden erteilt, wenn mindestens 80% der Kontaktlektionen besucht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

18
Hörer/innen: Teilnehmende, die einzelne Lektionen (Fächer/Module) besuchen möchten, melden sich zum Zeitpunkt der Anmeldung schriftlich als Hörerinnen und Hörer an. Hörerinnen und Hörer unterstehen den gleichen Teilnahmebedingungen wie reguläre Teilnehmende. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Team- bzw. Lehrgangsleitung des entsprechenden Angebots.

19
Dispensierte: Teilnehmende, die im Rahmen von Semesterausbildungen in ein höheres Semester eintreten oder eine Dispensation von einzelnen Fächern und/oder Modulen beantragen möchten, setzen sich zum Zeitpunkt der Anmeldung mit der zuständigen Team- bzw. Lehrgangsleitung des entsprechenden Angebots in Verbindung. Die Team- bzw. Lehrgangsleitung prüft den Einzelfall und entscheidet in Absprache mit der zuständigen Bereichsleitung.

VI. Subventionen

20
Für gewisse Angebote der Anbieterin (u.a. Höhere Fachschule, berufsorientierte Weiterbildung und berufliche Grundbildung) entrichten Kantone gemäss anwendbaren Vereinbarungen und bei Erfüllung der Voraussetzungen Finanzierungsbeiträge. Falls die benötigten Dokumente fristgerecht eingereicht werden und die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind, muss die/der Kursteilnehmende nur den, in der Ausschreibung aufgeführten niedrigeren Betrag der Kosten bezahlen.

21
Bundesbeiträge für Kurse die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (Berufs- und Höhere Fachprüfungen) werden direkt an die Teilnehmenden entrichtet. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich vor Kursbeginn darüber zu informieren und die Gelder nach den eidgenössischen Prüfungen zu beantragen. Falls die Rechnung der Anbieterin nicht auf den Teilnehmenden ausgestellt und nicht von der/dem Teilnehmenden bezahlt worden ist, werden vom Bund keine Subventionen bezahlt.

VII. Ausschluss

22
Die Schulleitung der Anbieterin behält sich vor, Teilnehmende mit sofortiger Wirkung aus einem Angebot auszuschliessen.

  Als Ausschlussgründe gelten:

  • Verstösse gegen die geltenden Reglemente der Anbieterin
  • Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht in 

  Verbindung mit der Verweigerung einer nachvollziehbaren Begründung

  • Regelmässige Störung des Unterrichtes
  • Ungebührliches Benehmen/Belästigungen/Ehrverletzungen
  • Nichtbezahlen der Kosten; insbesondere des Schulgeldes

23
Bei begründetem Ausschluss besteht kein Anspruch auf eine Reduktion oder eine Rückerstattung der Kosten und der übrigen bezahlten Auslagen.

VIII. Rücktritt

24
Eine Abmeldung vor und/oder während des Angebots bzw. der Ausbildung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

25
Eine Abmeldung ist ohne Kostenfolge bis 30 Tage vor Angebots-/Ausbildungsbeginn bzw. bis 1 Tag vor Beginn des Folgesemesters möglich.

26
Erfolgt eine Abmeldung innerhalb 30 Tage vor Angebots-/Ausbildungsbeginn bzw. innerhalb 1 Tag vor Beginn des Folgesemesters, sind ein Drittel, danach 100% der Kosten des Angebots, der Ausbildung bzw. des Semesters geschuldet.

27
Die Anbieterin kann für einzelne Angebote andere Umtriebsentschädigungsregelungen erlassen.

IX. RÜckerstattung

28
Es erfolgen keine Rückerstattungen für versäumte Lektionen, in der Unterrichtsform angepasste Lektionen, Lektionen-Verschiebungen sowie nicht stattfindende Lektionen oder Prüfungen.

29
Bücher, Skripte oder sonstige Lehr- & Lernmittel werden aus Gründen der Auflagevielfalt ausschliesslich bei Angebotsrepetitionen und Dispensationen rückvergütet.

30
Für Bearbeitungen von Rückerstattungen werden Umtriebsentschädigungen erhoben.

31
Über Ausnahmen bei Rückerstattungen entscheidet die Direktion der Anbieterin.

X. Versicherung

32
Für sämtliche Angebote der Anbieterin wird – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen.

33
Die Anbieterin lehnt jede Haftung für gestohlene und/oder beschädigte Gegenstände ab.

34
Der Abschluss einer Versicherung gegen Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Teilnehmenden.

XI. Daten- & Persönlichkeitsschutz

35
Bild- und Tonaufnahmen durch Geräte sind im Unterricht sowie in der Durchführung anderweitiger Angebote (u.a. Prüfungen) nicht erlaubt. Über Ausnahmen vom Verbot von Bild- und Tonaufnahmen und deren Verwendung entscheidet im Einzelfall die Schulleitung. Dabei sind die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu berücksichtigen.

36
Bei allen Lern- und Lehrmitteln sind alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Werke darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Anbieterin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

37
Informationen, welche den Teilnehmenden im Rahmen der Angebote der Anbieterin zur Kenntnis gelangen und die den Persönlichkeitsschutz Dritter berühren, dürfen nicht weitergegeben werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Ende des Angebots bestehen.

38
Die Teilnehmenden nehmen vor der Anmeldung vom Datenschutzhinweis der Anbieterin Kenntnis.

39
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Daten der Anmeldung für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

40
Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmenden der Anbieterin – sofern keine anderweitige schriftliche Mitteilung erfolgt – die Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Angebots (z. B. Ausbildungsalltag, Diplomfeiern) erstellt werden. Diese Zustimmung umfasst insbesondere die Nutzung zu internen Dokumentationszwecken
sowie zur Öffentlichkeitsarbeit der Anbieterin, einschliesslich Print- und Online-Medien.

41
Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmenden der Anbieterin – sofern keine anderweitige schriftliche Mitteilung erfolgt – die Zustimmung zur Veröffentlichung von Informationen über ihre Ausbildungsabschlüsse (z. B. erfolgreicher Abschluss, Diplomtitel) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Dies umfasst insbesondere Publikationen auf digitalen Kommunikationskanälen der Anbieterin (wie Webseite und Social Media), in Tätigkeitsberichten sowie im Rahmen der Beantwortung externer Anfragen.

XII. Weiterführende Bestimmungen

42
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Hausordnung der Anbieterin sowie – bei Nutzung von Gebäuden Dritter – die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten.

43
Teilnehmende werden gebeten, sich vor Beginn des Angebots mit den weiterführenden ausbildungsbezogenen Reglementen vertraut zu machen. Die Team- bzw. Lehrgangsleitung steht bei Fragen oder Unklarheiten gerne unterstützend zur Verfügung. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bereit, die entsprechenden Reglemente zur Kenntnis zu
nehmen und diese als Bestandteil des Vertragsverhältnisses anzuerkennen.

 Die weiterführenden ausbildungsbezogenen Reglemente sind:

  • Studienreglemente der Anbieterin
  • Kursreglemente der Anbieterin
  • Diplom- und/oder Modulprüfungsreglemente der Anbieterin
  • Richtlinien der Zeugnisnotengebung der Anbieterin
  • Reglemente der Anrechenbarkeit (u.a. HF-Lehrgänge)
  • Reglemente Zulassung (u.a. HF-Bildungsgänge)
  • Merkblatt Nachteilsausgleich der Anbieterin
  • Parkordnungen der Anbieterin
  • Hausordnungen der Anbieterin

XIII. Adressänderung

44
Adressänderungen der Teilnehmenden sind der Anbieterin umgehen zu melden.

XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

45
Alle Rechtsbeziehungen der Teilnehmenden mit der Anbieterin unterstehen dem schweizerischen Recht.

46
Der Gerichtstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten St. Gallen.

XV. AGB's Bestandteil des Vertragsabschlusses

47
Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass sie/er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin gelesen und verstanden hat und diese als Bestandteil des Vertragsabschlusses akzeptiert.

St. Gallen, 5. September 2025

sig. J. Zäch, Direktor
sig. T. Franco, Bereichsleitung Zentrale Dienste

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